Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) d er Firma H. Neddermann GmbH

1. Abschluss
1.) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Bedingungen. Für nicht vereinbarte Vertragspunkte gilt das Gesetz. Sollten Bedingungen unwirksam sein, gilt das Gesetz und die anderen Vertragspunkte bleiben davon unberührt.
2.) Unsere Bedingungen hängen im Verkaufsraum aus und liegen allen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Der Käufer hat bei Vertragsabschluss die Bedingungen anerkannt.

II. Preise
1.) Unsere Preise sind Barpreise, auf die keinerlei Skonto oder Nachlässe gewährt werden. Vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet.

III. Gefahrenübergang
1.) Der Verkauf der Ware wird in unseren Geschäftsräumen abgewickelt. Hier findet auch der Gefahrenübergang statt. Wird Lieferung vereinbart, reist die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers.

IV. Zahlung / Zahlungsverzug
1.) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes sofort fällig.
2.) Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz von 20% der Kaufsumme wegen Nichterfüllung verlangen.
3.) Verzugszinsen werden mit 5% über dem „Basissatz“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

V. Lieferung und Lieferverzug
1.) Die Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden und sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist es erforderlich, einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.
2.) Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
3.) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen wie
z.B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen , die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung etc., tritt Lieferverzug nicht ein.
4.) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs z.B. durch Modellpflege bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

VI. Abnahme
1.) Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand in unseren Geschäftsräumen zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Zeit den Kaufgegenstand abzunehmen.
2.) Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Frist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 20% der Kaufsumme zu verlangen.
3.) Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für am Kaufgegenstand entstandenen, sowie weiter verursachten Schäden.

VII. Rücknahme
1.) Bei uns gekaufte Ware wird von uns nur in Ausnahmefällen innerhalb von 14 Tagen gegen Vorlage des Verkaufsbelegs zurückgenommen. Ware und Verpackung müssen dafür in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. Für Sonderangebote, Fahrräder, Pedelecs und extra beschaffte Ware ist die Rücknahme ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1.) Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst nach restloser Bezahlung der Rechnung an den Käufer über. Bei Kartenzahlung, Zahlung durch Scheck oder Finanzkauf nach Gutschrift der Kaufsumme auf unserem Konto.

IX. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
1.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung, Leistung und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.

Gewährleistung / Garantie

1. Gewährleistung
1.) Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für die Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer die Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2.) Für Ware, die der Käufer selbst-montiert hat, kann keine Gewährleistung übernommen werden, wenn die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
3.) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht , wenn der auftretende Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Dinge eingebaut wurden, die zu einem gerügten Mängel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
4.) Zur Inanspruchnahme der Gewährleistung muss die Rechnung vorgelegt werden. Die Ansprüche sind mit dem zu reklamierenden Gegenstand und der Rechnung geltend zu machen. Grundsätzlich muss der Gegenstand zur Beurteilung in unsere Geschäftsräume gebracht werden.
5.) Wir empfehlen, ein neues Fahrrad nach einer sechswöchigen Nutzung in unserer Werkstatt zur Inspektion abzugeben. Die Inspektion ist kostenpfilchtig. Innerhalb von 6 Monaten nach Abholung wird diese Inspektion zu einem Sonderpreis durchgeführt.
6.) Im Falle eines Mangels und/ oder fehlender zugesicherter Eigenschaften behalten wir uns das Recht auf dreimalige Nachbesserung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist vor. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen. Kann die Ersatzlieferung nicht irmerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
7.) Mit angelhafte ausgebaute Teile oder Komponenten , die im Rahmen der Gewährleistung von uns ausgebaut und durch gleichwertige mangelfreie Teile ersetzt werden, gehen in unser Eigentum über. Dem Käufer steht kein Anspruch auf Herausgabe solcher Ausbauteile zu.

II. Garantie
1.) Besteht ein Garantieversprechen unserer Vorlieferanten über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, übernehmen wir die Abwicklung ohne eigene Verpflichtung und unter Ausschluss des Umstandes, dass der Hersteller noch existiert.
2.) Für die anfallenden Kosten der Abwicklung derartiger Fälle erheben wir eine anteilige Kostenpauschale, welche vom Kunden vor Beginn der Abwicklung zu entrichten ist.

(Stand November 2017)